Fortbildung als Verpflichtung, Chance und Herausforderung: FuWO lautet die schnörkellose Kurzform für die seit Januar 2005 verbindliche Fort- und Weiterbildungsordnung der Ingenieurkammer-Bau NRW. Mit einem Rahmenwerk von neun Paragrafen sorgt die FuWO dafür, dass die bereits bestehende und für die meisten ohnehin selbstverständliche Fortbildungspflicht nachweisbar umgesetzt wird.
Jährlich müssen Ingenieurinnen und Ingenieure des Bau- und Vermessungswesens ihr berufliches Know-how „updaten“. Über die besuchten Veranstaltungen wird Buch geführt: Im persönlichen Fortbildungskonto können die Mitglieder der IK-Bau mit dem Soll-/Ist-Vergleich den aktuellen Stand in Sachen Wissens-„Update“ abfragen. Die Einhaltung der Fortbildungspflicht wird durch die Kammer stichprobenartig überprüft.
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