Als Mitglied der Ingenieurkammer-Bau NRW sind Sie automatisch Mitglied im Versorgungswerk der Architektenkammer NW, einem von über 80 öffentlich-rechtlichen berufsständischen Versorgungswerken.
Das Versorgungswerk ist eine Einrichtung der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen und ist die berufsständische Versorgungseinrichtung der Mitglieder der Architektenkammern Nordrhein-Westfalen, Hessen, Saarland, Bremen sowie der Ingenieurkammer-Bau NRW.
Die Satzung des Versorgungswerkes beruht auf § 9 Abs. 2 des Architektengesetzes NW (jetzt Baukammerngesetz NRW).
Pflichtmitglieder der Ingenieurkammer (Beratende Ingenieure, öffentlich bestellte Vermessungsingenieure) können sich von der Mitgliedschaft im Versorgungswerk grundsätzlich nicht befreien lassen.
Freiwillige Mitglieder der Ingenieurkammer können sich auf Antrag von der Mitgliedschaft im Versorgungswerk befreien lassen, sofern der Ingenieurberuf nicht überwiegend freiberuflich ausgeübt wird.
Eine Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht zugunsten des Versorgungswerks ist für angestellt tätige Mitglieder der Ingenieurkammer nicht möglich. Es kann jedoch eine zusätzliche Altersversorgung im Versorgungswerk aufgebaut werden.
Das Versorgungswerk bietet den Mitgliedern und ihren Hinterbliebenen folgende Leistungen an:
Versorgungswerk der Architektenkammer NW
Inselstraße 27
40479 Düsseldorf
Tel.: 0211 / 492 38 - 0
Fax: 0211 / 492 38 - 30
E-Mail: info@vw-aknrw.de
Web: www.vw-aknrw.de
> Ingenieursuche
in der Mitgliederdatenbank
> Stellenbörse
der IK-Bau NRW
> Wettbewerbe
Infos & aktuelle Ausschreibungen
> Meine IK-Bau
Personalisierte Serviceleistungen
> thema
Magazin zu spannenden Themen
> Kein Ding ohne ING.
Produkte zur Kampagne
Aktuelle Termine und Angebote der Ingenieurakademie West
> Fachtagungen
mehr Informationen...